Vorsorge zu Lebzeiten
In Zusammenhang mit der Bestattung können folgende Dinge zu Lebzeiten geregelt werden.
Dokumentenmappe
Legen Sie eine Dokumentenmappe mit Geburtskurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, etc. an.
Persönliche Bestattungswünsche
Wenn Sie den Ablauf der Bestattung zu Lebzeiten festlegen wollen, informieren Sie Personen Ihres Vertrauens über die persönlichen Bestattungswünsche und halten Sie diese schriftlich fest.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie vorweg bestimmen, ob Sie als Patient ab einem gewissen Zeitpunkt der Erkrankung das weitere Hinauszögern des Sterbeprozesses ablehnen möchten.
Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Handlungen setzen und Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollten.
Bestattungsvorsorge
Mit einer Bestattungsvorsorge können Sie Ihren Hinterbliebenen zu Lebzeiten die finanzielle Sorge rund um die Beerdigung nehmen.
Testament
Wer die gesetzliche Erbfolge verändern möchte, muss ein gültiges Testament machen. Dieses sollte sicher und auffindbar verwahrt werden.
Das Verlassenschaftsverfahren
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Über Benachrichtigung des Standesamtes wird über das zuständige Gericht nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel ein Notar mit der Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens beauftragt. Die Auskunftsperson, welche am Standesamt bekannt zu geben ist, wird zur Todesfallaufnahme vom Notar vorgeladen.