Im Trauerfall

Rat und Hilfe im Trauerfall

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind.
Wir informieren Sie über die notwendigen Schritte und stehen Ihnen hilfreich zur Seite.

 

Todesfall zu Hause:

Verstirbt Ihr Angehöriger zuhause, ist es notwendig, den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst zu kontaktieren.
Der verständigte Arzt kommt dann zu Ihnen und stellt auch die Todesbescheinigung aus.

 

Todesfall im Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder Seniorenheim

Die Verständigung des Arztes wird von der Einrichtung veranlasst.

 

Ist der Tod durch ein Unglück eingetreten oder wird ein Verstorbener aufgefunden.

Ein Arzt und die Polizei sind zu verständigen.

 

Benötigte Dokumente für den Bestatter

Bitte halten Sie, wenn möglich, die nachfolgenden Unterlagen bereit.

Sind Dokumente nicht sofort verfügbar, werden wir versuchen, die erforderlichen Daten einzuholen.

  • Ärztliche Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil

 

 

Was ist nach der Beerdigung zu tun?

Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt. Für die Ausstellung der Urkunden ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.

 

Abmeldung

Das Zentralmeldeamt wird vom zuständigen Standesamt über jeden Todesfall informiert und dadurch findet eine Abmeldung statt. Bestehende Verträge und Mitgliedschaften, die auf den Namen des/der Verstorbenen abgeschlossen waren, müssen gelöst oder geändert werden.

 

Dies betrifft unter anderem:

  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abmeldung oder Übernahme von Rundfunk- und Fernsehbewilligungen
  • Abmeldung oder Ummeldung von Gas- und Strombezug
  • Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
  • Abbestellen von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Löschung von Daueraufträgen bei Geldinstituten
  • Abänderung von Bausparverträgen, Versicherungen usw.
  • Aber auch an die Rücklegung bzw. Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen muss man denken, Waffenpässe und Dauerberechtigungsausweis müssen zurückgelegt werden.
  • Urkunden und Ausweise wie z.B. Führerscheine oder Reisepässe müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden.
  • Ist jedoch auf den Namen von Verstorbenen ein Kraftfahrzeug zum Verkehr zugelassen, muss der zur Vertretung des Nachlasses Berufene bzw. die Person, die vom Gericht zur Besorgung und Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde, die Behörde über den Tod des Zulassungsbesitzers informieren.